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Grundlagen

Rechtliche Grundlagen zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers in der Schweiz

Das Recht auf Gesundheit

Gesundheit und medizinische Versorgung sind universelle Menschenrechte, sie gelten immer und überall. Nach Schweizer Bundesverfassung hat jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, das Recht auf Hilfe in Notlagen, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung:  
 

«Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind» (Art.12 BV).

Dieses Recht gilt auch für Sans-Papiers. Alle Spitäler, Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz sind verpflichtet, im Notfall Hilfe zu leisten. Schwierigkeiten ergeben sich anschliessend, wenn es um die Bezahlung der erhaltenen Behandlung, die medizinische Nachbetreuung, medikamentöse Behandlungen oder medizinische Untersuchungen im ambulanten Bereich geht. Wenn keine Deckung durch die Krankenversicherung (oder Unfallversicherung) besteht, ist dieser Zugang zur weiterführenden Behandlung ein kritischer Punkt, bei dem wir grosse Unterschiede zwischen den Kantonen feststellen.  

Überprüfung der Gesetze
Ärztin im Krankenhaus

Das Recht auf Krankenversicherung

Die meisten Sans-Papiers haben keine Krankenversicherung, weil sie das Schweizer Gesundheitssystem nicht kennen, wegen administrativen Hürden und aufgrund der hohen Beiträge. Nach Schweizer Bundesverfassung setzt sich der Bund und die Kantone dafür ein, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält:

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«1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: 

b. jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält;» (Art 41 BV)

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Die Krankenkassen sind verpflichtet, alle Personen – auch Sans-Papiers – in die Grundversicherung aufzunehmen und im Rahmen der obligatorischen Versicherung die gesetzlichen Leistungen zu erbringen. 

Aus Datenschutzgründen dürfen Spitäler, Versicherungen, Sozialämter, Kantonsregierungen oder andere Institutionen keine persönlichen Daten der Sans-Papiers an Migrations- oder andere Ämter weitergeben. Die Verletzung der Schweigepflicht kann Strafmassnahmen zur Folge haben. 

Sans-Papiers können ein Gesuch um Prämienverbilligung einreichen. Spezialisierte Gesundheitsversorgungs- und Beratungsstellen unterstützen Sans-Papiers in Fragen der Gesundheit und der Krankenversicherung. 

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