Das Recht auf Gesundheit - Sans papiers

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Migrantinnen und Migranten ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die Sans-Papiers, bilden eine der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen, aufgrund der Prekarität dieses Status, ihrer Lebensumstände und ihres Einkommens.
 
Das Recht auf Gesundheit
Gesundheit und medizinische Versorgung sind universelle Menschenrechte, sie gelten immer und überall. Nach Schweizer Bundesverfassung hat jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, das Recht auf Hilfe in Notlagen, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung: 
«Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind» (Art.12 BV). Dieses Recht gilt auch für Sans-Papiers. Alle Spitäler, Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz sind verpflichtet, im Notfall Hilfe zu leisten. Schwierigkeiten ergeben sich anschlies-send, wenn es um die Bezahlung der erhaltenen Behandlung, die medizinische Nachbetreuung, medikamentöse Behand¬lungen oder medizinische Untersuchungen im ambulanten Bereich geht. Wenn keine Deckung durch die Krankenversicherung (oder Unfallversicherung) besteht, ist dieser Zugang zur weiterführenden Behandlung ein kritischer Punkt, bei dem wir grosse Unterschiede zwischen den Kantonen feststellen. 
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.
Krankenversicherung
Die meisten Sans-Papiers haben keine Krankenversicherung, weil sie das Schweizer Gesundheitssystem nicht kennen, wegen administrativen Hürden und aufgrund der hohen Beiträge.
Zum Thema Krankenversicherung ist festzuhalten:
  • Gemäss der Schweizer Bundesverfassung hat jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, das Recht auf Hilfe in Notlagen. Dieses Recht gilt auch für Sans-Papiers. Alle Spitäler, Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz sind verpflichtet, im Notfall Hilfe zu leisten.
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Art. 41
1. Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:
b.jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält;
  • Die Krankenkassen sind verpflichtet, alle Personen – auch Sans-Papiers – in die Grundversicherung aufzunehmen und im Rahmen der obligatorischen Versicherung die gesetzlichen Leistungen zu erbringen.
  • Aus Datenschutzgründen dürfen Spitäler, Versicherungen, Sozialämter, Kantonsregierungen oder andere Institutionen keine persönlichen Daten der Sans-Papiers an Migrations- oder andere Ämter weitergeben. Die Verletzung der Schweigepflicht kann Strafmassnahmen zur Folge haben.
  • Sans-Papiers können ein Gesuch um Prämienverbilligung einreichen. Spezialisierte Gesundheitsversorgungs- und Beratungsstellen unterstützen Sans-Papiers in Fragen der Gesundheit und der Krankenversicherung. 
 
 
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