Das Recht auf Gesundheit
Gesundheit und medizinische Versorgung sind universelle Menschenrechte, sie gelten immer und überall. Nach Schweizer Bundesverfassung hat jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, das Recht auf Hilfe in Notlagen, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung:
«Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind» (Art.12 BV). Dieses Recht gilt auch für Sans-Papiers. Alle Spitäler, Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz sind verpflichtet, im Notfall Hilfe zu leisten. Schwierigkeiten ergeben sich anschlies-send, wenn es um die Bezahlung der erhaltenen Behandlung, die medizinische Nachbetreuung, medikamentöse Behand¬lungen oder medizinische Untersuchungen im ambulanten Bereich geht. Wenn keine Deckung durch die Krankenversicherung (oder Unfallversicherung) besteht, ist dieser Zugang zur weiterführenden Behandlung ein kritischer Punkt, bei dem wir grosse Unterschiede zwischen den Kantonen feststellen.